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- Jänner 23, 2025
Arbeitsevaluierung in Österreich: Schutz für Alleinarbeiter durch Gefahrenanalyse

Alleinarbeit stellt eine besondere Herausforderung für Unternehmen dar, insbesondere wenn es um den Schutz und die Sicherheit von Alleinarbeitern geht. In Österreich verlangt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), dass Arbeitgeber eine Arbeitsevaluierung durchführen, um potenzielle Gefährdungen zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dieser Beitrag erläutert die Bedeutung der Arbeitsevaluierung, wie sie durchgeführt wird und wie sie zur Sicherheit von Alleinarbeitern beiträgt.
Was ist eine Arbeitsevaluierung?
Die Arbeitsevaluierung ist ein Verfahren, bei dem potenzielle Gefahren und Risiken für die Mitarbeiter systematisch erfasst und bewertet werden. Ziel ist es, die Gefährdungen zu erkennen und durch gezielte Maßnahmen zu minimieren oder zu beseitigen. Besonders für Alleinarbeiter ist dies von Bedeutung, da sie im Falle eines Unfalls oder einer Gefahrensituation keine direkte Hilfe erwarten können.
Die Bedeutung der Gefährdungsanalyse in der Arbeitsevaluierung
Im Rahmen der Arbeitsevaluierung wird eine Gefährdungsanalyse durchgeführt. Dabei werden alle potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz identifiziert und bewertet. Bei der Analyse sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, wie zum Beispiel:
- Physische Gefährdungen: Maschinen, Geräte oder schwere Lasten können zu physischen Gefährdungen führen.
- Psychische Gefährdungen: Stress, Überlastung oder die Arbeit in einem unsicheren Umfeld können psychische Belastungen verursachen.
- Ergonomische Gefährdungen: Schlechte Arbeitsbedingungen, falsche Körperhaltung oder mangelnde Pausen können zu gesundheitlichen Problemen führen.
Die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern trägt maßgeblich zur Sicherheit der Alleinarbeiter bei.
Die Schritte der Arbeitsevaluierung
Identifikation von Gefährdungen: Zuerst müssen alle potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt werden. Dies umfasst sowohl physische als auch psychische Risiken.
Bewertung der Gefährdungen: Jede Gefährdung wird hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und Schwere bewertet. Die Kombination dieser beiden Faktoren ergibt die Risikobewertung.
Festlegung von Schutzmaßnahmen: Basierend auf der Risikobewertung müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehören technische Schutzvorrichtungen, organisatorische Maßnahmen oder auch Schulungen für die Mitarbeiter.
Dokumentation und regelmäßige Überprüfung: Die Ergebnisse der Arbeitsevaluierung müssen dokumentiert und regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen weiterhin wirksam sind.
Risikobewertung: Wie wird die Gefährdung bewertet?
Die Risikobewertung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitsevaluierung. Sie basiert auf zwei Hauptfaktoren:
- Wahrscheinlichkeit: Wie wahrscheinlich ist es, dass ein bestimmtes Risiko eintritt?
- Schwere: Welche Auswirkungen hat das Risiko auf den Arbeiter oder den Arbeitsplatz, falls es eintritt?
Die Risikobewertung ergibt sich aus der Kombination dieser beiden Faktoren:
Risikobewertung =Wahrscheinlichkeit × Schwere
Die Wahrscheinlichkeit und die Schwere werden jeweils auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet:
Wahrscheinlichkeit:
- 1 = Sehr gering
- 2 = Gering
- 3 = Mäßig
- 4 = Hoch
- 5 = Sehr hoch
Schwere:
- 1 = Geringfügig
- 2 = Leicht
- 3 = Ernst
- 4 = Schwer
- 5 = Katastrophal
Beispiel: Wenn die Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls mit 3 (mäßig) und die Schwere des Vorfalls mit 4 (schwer) bewertet wird, ergibt sich eine Risikobewertung von:
Risikobewertung=3×4=12
Je höher der Wert der Risikobewertung, desto dringlicher müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Erweiterte Risikobewertungsmodelle: Wenn mehr Faktoren berücksichtigt werden müssen
Die oben beschriebene vereinfachte Risikobewertung ist in vielen Fällen ein praktischer Einstieg, besonders für weniger komplexe Arbeitsumfelder, wie sie in der Büroarbeit oder bei weniger riskanten Tätigkeiten vorkommen. Doch in bestimmten risikobehafteten Bereichen, wie sie oft bei Alleinarbeitern zu finden sind, reicht diese einfache Formel nicht aus, um alle relevanten Gefährdungen zu erfassen.
In Österreich verlangt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) für risikobehaftete Arbeitsumfelder eine genauere und differenzierte Risikobewertung. Besonders in Branchen wie der Bauindustrie, der Chemieindustrie oder bei Tätigkeiten mit gefährlichen Maschinen sind zusätzliche Faktoren erforderlich. Diese Faktoren beinhalten zum Beispiel die Expositionshäufigkeit, die Dauer der Exposition und die Effektivität von Schutzmaßnahmen. Diese zusätzlichen Variablen helfen, das tatsächliche Risiko besser abzuschätzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Ein erweitertes Modell zur Risikobewertung könnte in Österreich beispielsweise so aussehen:
Risikobewertung = Wahrscheinlichkeit × Schwere × Exposition × Schutzmaßnahmen
In risikobehafteten Bereichen, wie etwa der Luftfahrt oder dem Bergbau, sind erweiterte Risikomodelle erforderlich, um den gesetzlichen Anforderungen und den spezifischen Risiken gerecht zu werden. Das ASchG fordert hier nicht nur eine Identifikation der Gefährdungen, sondern auch die Festlegung und Implementierung konkreter Schutzmaßnahmen, um das Risiko zu minimieren.
Arbeitsevaluierung und Alleinarbeiterschutz
Besonders bei Alleinarbeitern ist eine gründliche Arbeitsevaluierung entscheidend. Alleinarbeiter arbeiten ohne direkte Aufsicht oder Unterstützung, was das Risiko im Falle eines Unfalls erhöht. Eine gründliche Gefährdungsanalyse hilft dabei, potenzielle Gefahren zu erkennen, die bei Alleinarbeit zu schwerwiegenden Problemen führen könnten. Dazu gehören zum Beispiel:
- Unfälle ohne die Möglichkeit, schnell Hilfe zu rufen.
- Alleinarbeit in gefährlichen Umgebungen, wie z.B. in großen Lagerhäusern oder auf Baustellen.
- Psychische Belastungen, wie Isolation oder Stress durch hohe Arbeitsbelastung.
Die Arbeitsevaluierung stellt sicher, dass alle Risiken für Alleinarbeiter erfasst werden und geeignete Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko zu minimieren. Dazu gehören zum Beispiel Notrufsysteme oder regelmäßige Pausen und Überprüfungen durch Vorgesetzte.
Schutzmaßnahmen und technische Lösungen für Alleinarbeiter
Für den Schutz von Alleinarbeitern gibt es eine Reihe von technischen Lösungen und Vorkehrungen, die zur Arbeitssicherheit beitragen:
Personen-Notsignal-Anlagen (PNA): Diese Systeme ermöglichen es Alleinarbeitern, im Notfall schnell Hilfe anzufordern. PNA-Systeme können Notrufe auslösen und genaue Informationen zum Standort des Mitarbeiters weitergeben.
Überwachungssysteme: In bestimmten Bereichen kann es sinnvoll sein, Überwachungssysteme einzusetzen, um den Standort und die Sicherheit von Alleinarbeitern kontinuierlich zu überwachen.
Schulungen: Alleinarbeiter sollten regelmäßig im sicheren Umgang mit Geräten und Maschinen sowie im Notfallmanagement geschult werden.
Durch die Kombination dieser Maßnahmen können die Risiken für Alleinarbeiter erheblich reduziert werden.
Sicherheit durch Engagement: Unternehmer in der Pflicht für Alleinarbeiter
Die Arbeitsevaluierung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht gemäß dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in Österreich, sondern auch ein essenzielles Werkzeug, um die Sicherheit von Alleinarbeitern zu gewährleisten. Eine systematische Gefährdungsanalyse deckt Risiken auf, bevor sie zu Problemen werden, und ermöglicht die Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen. Besonders bei Alleinarbeitern, die im Ernstfall auf sich allein gestellt sind, kann eine sorgfältige Evaluierung den Unterschied zwischen Sicherheit und Gefahr bedeuten.
Unternehmer und Sicherheitsbeauftragte tragen hierbei eine besondere Verantwortung. Eine gründliche Arbeitsevaluierung ist mehr als eine Formalität – sie zeigt Wertschätzung und Respekt gegenüber den Mitarbeitern. Durch den Einsatz moderner Technologien wie Personen-Notsignal-Anlagen, regelmäßige Schulungen und präventive Maßnahmen lassen sich Risiken wirksam minimieren. Sicherheit beginnt mit Engagement: Handeln Sie jetzt, um eine sichere und vertrauensvolle Arbeitsumgebung für Alleinarbeiter zu schaffen.
Quellen:
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), § 3 – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).
- Österreichisches Institut für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung, „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Österreich“, 2022 – Österreichisches Institut für Arbeitssicherheit.
- BGBl. I Nr. 16/1994, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2020 – Bundesgesetzblatt Österreich.
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