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- März 19, 2025
Sicherheitsvertrauensperson (SVP) – Rolle und Bedeutung im österreichischen Arbeitsschutz

Die Rolle der Sicherheitsvertrauensperson (SVP)
Im Vergleich zu Deutschland spielt die Sicherheitsvertrauensperson (SVP) in Österreich eine zentrale Rolle. Neben ihrer gesetzlichen Verankerung fungiert sie bei allen Fragen rund um den Arbeitsschutz als Vermittler zwischen Mitarbeitern und Arbeitgebern. Ihr vorrangiges Ziel ist das Bewusstsein für den Gesundheitsschutz im Unternehmen zu stärken und durch Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Personen-Notsignal-Anlagen) die Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren. Besonders beim Thema Alleinarbeit hat sie eine entscheidende Funktion. Sie trägt aktiv dazu bei, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Doch was genau sind eigentlich die Aufgaben einer SVP? Wann ist ein Betrieb verpflichtet, eine Sicherheitsvertrauensperson zu bestellen? Und was sind die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen?
Gesetzliche Grundlagen und Pflicht zur Bestellung
Laut Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) sind Arbeitgeber in Österreich verpflichtet, unabhängig von der jeweiligen Branche eine Sicherheitsfachkraft einzusetzen. Werden in einem Betrieb regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt, ist zusätzlich eine Sicherheitsvertrauensperson (SVP) für die Dauer von jeweils vier Jahren zu ernennen. Die Mindestanzahl der zu bestellenden SVPs ist unter Berücksichtigung der im Unternehmen tätigen Arbeitnehmer festzulegen.
Bei der Auswahl sollte der Arbeitgeber immer darauf zu achten, dass die Sicherheitsvertrauenspersonen alle betrieblichen Bereiche (z.B. Verwaltung, Produktion etc.) abdecken. Darüber hinaus ist für die Bestellung die Zustimmung der zuständigen Belegschaftsvertretung (Betriebsrat) erforderlich. Ist kein Betriebsrat vorhanden, müssen alle im Zuständigkeitsbereich der SVP beschäftigten Arbeitnehmer informiert werden.
Was ist eine Sicherheitsvertrauensperson (SVP)?
Nach §10 ASchG handelt es sich bei einer Sicherheitsvertrauensperson (SVP) um einen Arbeitnehmer, der eine besondere Funktion in Bezug auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung in einem Betrieb ausübt. Eine SVP muss eine Ausbildung von mindestens 24 Unterrichtseinheiten auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes nachweisen. Sicherheitsvertrauenspersonen fungieren in erster Linie als Bindeglied zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer. Sie vertreten die Sicherheits- und Gesundheitsinteressen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber bzw. den zuständigen Behörden.
Rechte und Pflichten der Sicherheitsvertrauensperson (SVP)
Pflichten der SVP
Laut § 10 Abs. 4 AScHG bestehen die Hauptaufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson (SVP) in der Information, Beratung und Unterstützung der Arbeitnehmer bzw. Belegschaftsorgane in allen Fragen rund um die Sicherheit sowie den Gesundheitsschutz. Im Fokus steht dabei die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Arbeitgeber und den zuständigen Behörden. Darüber hinaus wirken SVPs bei der Planung und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen sowie der Gefährdungsbeurteilung mit. So erfordern insbesondere gefährliche Tätigkeiten bei Alleinarbeit den Einsatz bestimmter Schutzvorkehrungen wie z.B. den Totmannschalter . Auch die Organisation und Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen fällt in ihren Aufgabenbereich.
Rechte der SVP
Bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten sind Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) an keinerlei Weisungen gebunden. Durch die Übertragung sogenannter Mitwirkungsrechte sind sie außerdem befugt, vom Arbeitgeber bzw. zuständigen Stellen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln zu verlangen. Gleichzeitig haben sie das Recht, Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erstellen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Sicherheitsvertrauenspersonen in allen Angelegenheiten zur Sicherheit und des Gesundheitsschutzes anzuhören. So ist z.B. eine beabsichtigte Bestellung oder Abberufung von Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern oder anderen zuständigen Personen grundsätzlich mit den SVPs zu beraten. Zudem genießen Sicherheitsvertrauenspersonen einen besonderen Kündigungs- und Diskriminierungsschutz.
Persönliche und fachliche Voraussetzungen der Sicherheitsvertrauensperson (SVP)
Um vom Arbeitgeber als Sicherheitsvertrauensperson (SVP) bestellt zu werden, müssen Arbeitnehmer bestimmte fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen. So ist vor Ablauf des ersten Jahres der Tätigkeit eine 24-stündige Arbeitsschutz-Ausbildung erforderlich. Bei einer bereits erfolgreich absolvierten Fachausbildung als Sicherheitsfachkraft oder Arbeitsmediziner, entfällt die gesonderte Weiterbildung. Zudem ist Betriebszugehörigkeit eine Grundvoraussetzung für die Bestellung zur SVP. Dabei besteht die Möglichkeit, Ersthelfer, Brandschutzbeauftragte oder Betriebsratsmitglieder zur Sicherheitsvertrauensperson zu ernennen. Für eine angemessene Vertretung der Arbeitnehmerinteressen sind Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und eine gute Auffassungsgabe wichtige persönliche Eigenschaften.
Unterschied Sicherheitsvertrauensperson (SVP) und Sicherheitsfachkraft (SFK)
Sowohl Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) als auch Sicherheitsfachkräfte (SFK) spielen im österreichischen Arbeitsschutz eine entscheidende Rolle, haben jedoch verschiedene Verantwortlichkeiten. Während SVPs Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebs sind, handelt es sich bei SFKs meist um externe Experten. Zudem muss eine Sicherheitsfachkraft einschlägige Berufserfahrung und eine Fachausbildung von 288 Unterrichtseinheiten im Bereich des Arbeitnehmerschutzes vorweisen. Aber auch in puncto Aufgabenbereich bestehen deutliche Unterschiede. Sicherheitsvertrauenspersonen vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und stehen ihnen informierend bzw. beratend zur Seite. Die Tätigkeiten der SFKs richten sich dagegen direkt an den Arbeitgeber. Sie unterstützen Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten z.B. in den Bereichen Arbeitsplatzgestaltung, Unfallverhütung etc..
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