Sicherheitsvertrauensperson (SVP) – Rolle und Bedeutung im österreichischen Arbeitsschutz

sicherheitsvertrauensperson

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) sind das Rückgrat eines funktionierenden Arbeitsschutzes.
Sie beraten, vermitteln und achten darauf, dass gesetzliche Vorgaben im Alltag umgesetzt werden.
Gerade bei Themen wie Alleinarbeit kommt ihnen eine zentrale Rolle zu – und hier zeigt sich, wie technische Lösungen wie Totmannschalter oder Personen-Notsignal-Anlagen ihre Arbeit unterstützen können.

 

Was macht eine Sicherheitsvertrauensperson im Betrieb aus?

Die Grundlage für diese Rolle liefert das **ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)**¹. Es verpflichtet Arbeitgeber, bei regelmäßig mehr als zehn Beschäftigten mindestens eine SVP zu bestellen. Wie viele SVPs genau nötig sind, regelt die **Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung (SVP-VO)**² – je nach Unternehmensgröße und Struktur.

Was auf den ersten Blick bürokratisch klingt, ist in der Praxis ein entscheidender Baustein für die Sicherheit im Betrieb. Denn SVPs sind diejenigen, die Gesetze in gelebte Sicherheit übersetzen: Sie beraten Kolleginnen und Kollegen, erkennen Risiken frühzeitig und bringen Verbesserungen ein, bevor etwas passiert.

 

Ausbildung und Qualifikation der Sicherheitsvertrauensperson (SVP)

Sicherheitsvertrauenspersonen müssen kein Jurastudium haben – aber sie brauchen Fachwissen.
Laut §10 ASchG ist eine 24-stündige Ausbildung im Arbeitnehmerschutz Pflicht². Dort lernen sie, wie man Gefahren beurteilt, Schutzmaßnahmen organisiert und Beschäftigte richtig informiert.

Oft sind es Menschen aus dem Betrieb selbst – engagierte Mitarbeitende, die Verantwortung übernehmen. Sie kennen die Arbeitsabläufe, die kleinen Tricks des Alltags – und genau deshalb können sie Sicherheit dort fördern, wo sie zählt: am Arbeitsplatz, zwischen Werkzeug und Verantwortung.

 

Rechte, Pflichten und Verantwortung der SVP im Arbeitsschutz

Gesetzlich gesehen haben SVPs eine Mitwirkungsrolle, keine Kontrollfunktion.
Sie informieren, beraten und unterstützen – sowohl die Belegschaft als auch den Arbeitgeber.
Das Besondere: Sie sind an keine Weisungen gebunden und dürfen offen Missstände ansprechen¹. Arbeitgeber wiederum müssen ihre SVPs in Sicherheitsfragen anhören und ihnen ermöglichen, Verbesserungen einzubringen.

In gefährlichen Bereichen – etwa bei Alleinarbeit – sind sie besonders gefragt. Hier geht es nicht nur um das richtige Verhalten, sondern auch um technische Unterstützung.
Systeme wie Totmannschalter oder Personen-Notsignal-Anlagen können Leben retten⁵.
Eine SVP, die solche Lösungen kennt und empfiehlt, leistet echten Beitrag zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen.

 

Persönliche Voraussetzungen: Kommunikation und Verantwortung leben

SVPs brauchen mehr als Fachwissen – sie brauchen Kommunikationsgeschick, Verantwortungsbewusstsein und ein gutes Gespür für Menschen.
Oft sind es jene, die ohnehin schon ein Auge auf ihre Kolleginnen und Kollegen haben: Ersthelfer, Brandschutzbeauftragte oder Betriebsratsmitglieder.

Die Bestellung erfolgt für vier Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Und wer die Ausbildung bereits als Sicherheitsfachkraft oder Arbeitsmediziner absolviert hat, ist automatisch qualifiziert.

 

Sicherheitsvertrauensperson vs. Sicherheitsfachkraft – die wichtigsten Unterschiede

Man könnte sagen: Die Sicherheitsvertrauensperson (SVP) schaut auf die Menschen, die Sicherheitsfachkraft (SFK) auf die Systeme.
Während SVPs Arbeitnehmer des eigenen Betriebs sind, handelt es sich bei SFKs oft um externe Spezialisten mit einer umfangreichen Fachausbildung von 288 Unterrichtseinheiten⁶.

Beide eint das Ziel, Arbeitsunfälle zu verhindern – aber sie handeln aus unterschiedlicher Perspektive:

  • Die SFK unterstützt den Arbeitgeber bei der Organisation und Umsetzung der Schutzmaßnahmen.
  • Die SVP bringt die Sicht der Mitarbeitenden ein – direkt, praxisnah, menschlich.

 

Warum die SVP für moderne Sicherheitskonzepte unverzichtbar ist

In einer Zeit, in der Arbeitsprozesse immer komplexer werden und viele Tätigkeiten allein ausgeführt werden, ist die SVP mehr denn je systemrelevant.
Sie schafft Bewusstsein, vermittelt zwischen den Ebenen und sorgt dafür, dass Sicherheit kein Zufall ist.

Und wenn dabei technische Helfer wie Totmannschalter oder moderne Notrufsysteme eine Rolle spielen, dann nicht, weil sie vorgeschrieben sind – sondern, weil sie Sicherheit greifbar machen.

Denn am Ende geht es im Arbeitsschutz nicht um Paragrafen.
Es geht um Menschen, die abends gesund nach Hause kommen.

 

Fußnoten / Quellen

  1. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 idgF, § 10.
  2. Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung (SVP-VO), BGBl. II Nr. 246/1996 idgF, §§ 1–4.
  3. AUVA – Sicherheitsvertrauenspersonen im Betrieb. www.auva.at
  4. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), § 4 – Ermittlung und Beurteilung der Gefahren.
  5. Arbeitsstättenverordnung (AStV), BGBl. II Nr. 368/1998 idgF, §§ 7 und 12 – Schutzmaßnahmen bei Alleinarbeit.
  6. Sicherheitsfachkräfte-Verordnung (SFK-VO), BGBl. II Nr. 450/1996 idgF, §§ 3–5.

 

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