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Totmannschaltung | Definition & Funktion

Ob Unfall oder plötzliche gesundheitliche Probleme – die Totmannschaltung garantiert im Notfall für sofortige Hilfe.

Ist der Alleinarbeiter z.B. in Folge eines Sturzes handlungsunfähig, registriert die Totmanneinrichtung die liegende Position und

löst einen Alarm aus.

Dabei lässt sich das Gerät problemlos in den Unternehmensalltag integrieren, ohne die Tätigkeit zu beeinflussen. 

Was ist eine Totmannschaltung?

Die Totmannschaltung ist auch bekannt als Totmannschalter, Totmannmelder, Totmannwarner oder Totmanneinrichtung.

Hier handelt es sich um eine Vorrichtung, die anhand bestimmter Kriterien prüft, ob sich eine Person in potenzieller Gefahr befindet.

Ist dies der Fall, löst die Totmanneinrichtung einen Notruf aus. Dabei wird zwischen selbsttätigem Aktivieren des SOS-Knopfes oder automatischer Alarmauslösung mittels Bewegungssensoren unterschieden. 

Arten der Totmannschaltung

Je nach Arbeitsumgebung und Branche gibt es unterschiedliche Arten der Totmannschaltung.

Hervorragend geeignet für den täglichen Personen- und Kundenverkehr ist der Almas SafeClip. Dagegen wurden die Notrufgeräte SafeAbility und SafeTouch Ex speziell für laute, explosionsgefährdete Bereiche entwickelt. Die smarte Notrufuhr SafeWatch ist der schnelle und diskrete Helfer bei Übergriffen, Bedrohungen oder Unfällen.

Zur präzisen Lokalisierung von Personen in Innenbereichen eignen sich Bluetooth Ortungs-Sensoren.

Einsatzbereiche der Totmannschaltung

Die Totmannschaltung wird überwiegend zur Überwachung von Einzelarbeitsplätzen mit „kritischer“ Gefährdung eingesetzt.

Vom Bergbau über das Bauwesen, der Land- bzw. Forstwirtschaft, Energieerzeugung, Logistik, Industrie bis hin zum Pflege- und Gesundheitswesen.

Auch bei Alleinarbeiten mit hohem Absturzrisiko, oder in brand- bzw. explosionsgefährdeten Bereichen ist die Ausstattung mit einer Totmannschaltung erforderlich.

Wie funktioniert eine Totmannschaltung?

Durch aktive oder automatische Alarmauslösung sendet die Totmannschaltung im Notfall binnen Sekunden ein Signal an die zertifizierte Serviceleitstelle.

Das in der Totmanneinrichtung hinterlegte Profil identifiziert den Alleinarbeiter und die erforderlichen Maßnahmen werden eingeleitet.

Sowohl beim willensabhängigen als auch beim willensunabhängigen Personenalarm erfolgt eine genaue Standortbestimmung des gefährdeten Alleinarbeiters mittels GPS oder über Funksignale.

Im Anschluss werden die Standortdaten an den Notdienst oder die Polizei weitergeleitet. 

Willensunabhängige Alarmauslösung

Bei plötzlicher Handlungsunfähigkeit durch einen Unfall oder medizinischen Notfall setzt die Totmannschaltung automatisch einen Notruf ab.

Dabei gibt es mehrere Arten der willensunabhängigen Alarmauslösung.

Beim Lagealarm gibt die Totmanneinrichtung nach Überschreiten eines bestimmten Neigungswinkels (in aller Regel 30-45 Grad) innerhalb eines festgelegten Zeitraums einen Notruf ab.

Dagegen wird der Ruhealarm bei Bewegungslosigkeit über eine vorgegebene Zeit ausgelöst.  

Willensabhängiger Personen-Alarm

Als willensabhängig bezeichnet man einen Alarm, der durch gewollte Aktivierung der Totmannschaltung in der Serviceleitstelle ausgelöst wird.

Zur sofortigen Abgabe eines „stillen Alarms“ genügt langes oder doppeltes Betätigen der SOS-Taste auf der Totmanneinrichtung.

Voraussetzung für das Absetzen eines „willensabhängigen“ Personen-Alarms ist das volle Bewusstsein des Alleinarbeiters. 

Wann ist eine Totmannschaltung erforderlich?

Grundsätzlich haben Arbeitgeber für die Gesundheit und das Leben ihrer Mitarbeiter zu sorgen.

Eine besondere Fürsorgepflicht besteht gegenüber Beschäftigten, die Ihre Arbeit ganz oder teilweise ohne Anwesenheit von Kollegen ausüben.

Mit einer Totmannschaltung schützen Sie Ihre Alleinarbeiter vor gesundheitlichen Schäden und sorgen im Notfall für schnelle Hilfe.

Gleichzeitig sichern Sie Ihr Unternehmen mit einer Totmanneinrichtung vor rechtlichen Konsequenzen ab.

Weitere gesetzliche Regelungen für Alleinarbeit finden Sie in unseren FAQs.

Gefahren von Alleinarbeit

Generell sind Alleinarbeiter den gleichen Risiken ausgesetzt wie Mitarbeiter, die in Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen tätig sind.

Allerdings führt einzig die Tatsache der „Isolation“ zu einem erhöhten Gefahrenpotenzial.

So sind Einzelarbeiter bei einem Unfall oder medizinischen Notfall häufig auf sich allein gestellt. Ohne den Einsatz besonderer Schutzmaßnahmen wie z.B. der Totmannschaltung vergeht bis zum Eintreffen der Rettungskräfte wertvolle Zeit, die dauerhafte gesundheitliche Schäden zur Folge haben kann.

Mehr zum Thema „Alleinarbeiterschutz“ erfahren Sie hier.