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Totmannschalter als Auflage?

TMS als Auflage - Blog-Visual

Warum PNA in Sicherheits- und
Brandschutzkonzepten auftauchen können

Totmannschalter werden oft zuerst mit Alleinarbeit und Arbeitsschutz verbunden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass ihre Rolle weiter reichen kann: In sensiblen Technikbereichen können sie auch im Zusammenhang mit Brandschutzkonzepten, Gefährdungsbeurteilungen und behördlichen Anforderungen relevant werden.  

Hintergrund ist, dass der Schutz allein arbeitender Personen bei gefährlichen Tätigkeiten nicht nur organisatorisch, sondern je nach Risiko auch technisch abgesichert werden muss. Dafür gelten Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) als anerkanntes Mittel. 
 

Totmannschalter sind mehr als ein Thema des klassischen Arbeitsschutzes

Wer an Totmannschalter denkt, denkt meist an Einzelarbeitsplätze, abgelegene Technikräume oder Wartungsarbeiten außerhalb des Publikumsverkehrs. Das ist richtig, greift aber zu kurz. Denn sobald Beschäftigte allein arbeiten und im Notfall womöglich nicht selbst Hilfe rufen können, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, wie eine schnelle Hilfeleistung sichergestellt wird. Genau an dieser Stelle kommen Totmannschalter beziehungsweise Personen-Notsignal-Anlagen ins Spiel. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) beschreibt ihren Einsatz ausdrücklich im Zusammenhang mit gefährlicher Alleinarbeit. Gleichzeitig macht sie klar: Eine Personen-Notsignal-Anlage ersetzt kein Verbot riskanter Alleinarbeit, sondern ist Teil eines passenden Schutzkonzepts. 

Warum gerade Technikbereiche besonders sensibel sind

Technikbereiche sind oft keine gewöhnlichen Arbeitsplätze. Dort treffen häufig mehrere Risikofaktoren zusammen: eingeschränkte Zugänglichkeit, geringe soziale Kontrolle, technische Anlagen, potenzielle Gefahrstoffe, Lärm, Hitze oder die Möglichkeit, dass eine Person nach einem Vorfall nicht mehr handlungsfähig ist. In solchen Umgebungen reicht es nicht, nur allgemein auf Vorsicht zu setzen. 

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verlangt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen geeignete organisatorische und technische Schutzmaßnahmen. Ergänzende Arbeitsschutzinformationen verweisen zudem darauf, dass bei Alleinarbeit zusätzliche Schutzmaßnahmen oder eine angemessene Aufsicht erforderlich sein können, was auch durch technische Mittel sichergestellt werden kann. 

Wann aus einer Prüfung und Empfehlung eine konkrete Anforderung wird

Entscheidend ist nicht der Begriff „Totmannschalter“ allein, sondern die Frage, welche Schutzmaßnahme sich aus der konkreten Gefährdung ergibt. Genau deshalb tauchen PNA in der Praxis nicht immer „nur“ als allgemeine Empfehlung auf, sondern mitunter als sehr konkrete Vorgabe. Wenn Planer, Betreiber, Brandschutzsachverständige oder Behörden zu dem Ergebnis kommen, dass allein arbeitende Personen in einem Technikbereich besonders gefährdet sind, kann eine technische Personenüberwachung Teil des Sicherheitskonzepts werden. 

Das bedeutet nicht, dass Totmannschalter pauschal in jeder Baugenehmigung vorgeschrieben sind. Es bedeutet aber sehr wohl, dass sie im Einzelfall als nachvollziehbare und erforderliche Maßnahme in einer Baugenehmigung festgelegt werden können. 

Welche Rolle Brandschutzkonzepte dabei spielen

Brandschutzkonzepte beschreiben nicht nur Fluchtwege, Brandabschnitte oder Löschtechnik. Sie dienen auch dazu, besondere Risiken eines Gebäudes oder einzelner Bereiche systematisch zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen daraus abzuleiten. 

Gerade in sensiblen Technikbereichen kann dabei die Frage relevant werden, wie Personen geschützt werden, die sich dort allein aufhalten. Denn wenn im Ernstfall ein Brand, ein technischer Defekt, ein Gasaustritt oder eine andere Gefahrensituation dazu führt, dass eine Person nicht mehr selbst Hilfe anfordern kann, reicht eine rein organisatorische Regelung unter Umständen nicht aus. In solchen Fällen kann eine Personen-Notsignal-Anlage Teil der geforderten Sicherheitsmaßnahme werden. 

Das bedeutet nicht, dass Brandschutzkonzepte pauschal einen Totmannschalter vorschreiben. Sie können aber den Rahmen dafür schaffen, dass die Absicherung von Alleinarbeit in kritischen Bereichen konkret beschrieben und technisch gelöst werden muss. Genau an dieser Schnittstelle tauchen Totmannschalter beziehungsweise PNA-Lösungen in Sicherheits- und Brandschutzkonzepten auf. 

Warum Totmannschalter auch in behördlichen Auflagen auftauchen können

Behördliche Auflagen entstehen in der Regel nicht aus dem Wunsch nach zusätzlicher Technik, sondern aus einer konkreten Risikoabwägung. Wenn Nutzung, Anlagentechnik, Stoffe, räumliche Lage oder Rettungssituation erkennen lassen, dass allein arbeitende Personen besonders geschützt werden müssen, kann daraus eine verbindliche Vorgabe entstehen. 

Dass das keine bloße Theorie ist, zeigen auch öffentlich zugängliche Genehmigungsbescheide: So wurde in einem Bescheid der Bezirksregierung Köln festgelegt, dass eine allein arbeitende Person mit einer permanent mitzuführenden Personen-Notsignal-Anlage auszustatten ist. Solche Vorgaben machen deutlich, dass Totmannschalter beziehungsweise PNA-Lösungen in bestimmten Konstellationen konkret gefordert werden könne.  

In solchen Fällen ist der Totmannschalter nicht einfach Zubehör, sondern Teil der sicherheitstechnischen Lösung. Für Betreiber ist das ein wichtiger Punkt: Wer Totmannsysteme nur als freiwillige Ergänzung betrachtet, übersieht, dass sie durchaus mittelbar aus der Gefährdungsbeurteilung – oder unmittelbar aus behördlichen Anforderungen – relevant werden können. 

Was Betreiber und Verantwortliche jetzt prüfen sollten

Für Betreiber und andere Verantwortliche bedeutet das vor allem eines: nicht erst dann zu handeln, wenn eine Behörde, ein Sachverständiger oder ein Brandschutzkonzept eine konkrete Maßnahme vorgibt. Sinnvoll ist es, Technikbereiche frühzeitig mit Blick auf Alleinarbeit, Rettungswege, Rettungszeiten und mögliche Ausfallrisiken zu bewerten. 

Wo Beschäftigte in kritischen Bereichen allein arbeiten und im Notfall möglicherweise nicht selbst Hilfe anfordern können, sollte geprüft werden: Reichen organisatorische Maßnahmen aus oder ist eine technische Absicherung erforderlich? Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung schafft dafür die Grundlage und hilft auch dann weiter, wenn Anforderungen im Rahmen von Planung, Genehmigung, Umnutzung oder Brandschutzprüfung konkretisiert werden. 

Wenn Totmannschalter Teil des Sicherheitskonzepts werden 

Ob Totmannschalter im Einzelfall erforderlich, sinnvoll oder sogar behördlich gefordert sind, hängt immer von der konkreten Situation vor Ort ab. Entscheidend sind unter anderem die Nutzung des Bereichs, die Art der Gefährdung, die Arbeitsorganisation und die Frage, wie schnell im Notfall Hilfe geleistet werden kann. 

Genau deshalb ist eine fachlich saubere Bewertung so wichtig. Almas Industries unterstützt Unternehmen, Betreiber und Verantwortliche dabei, geeignete Lösungen für die Absicherung von Alleinarbeit zu finden. Praxisnah, objektspezifisch und mit Blick auf die jeweiligen Anforderungen aus Sicherheitskonzept, Gefährdungsbeurteilung und betrieblicher Praxis. So lässt sich frühzeitig klären, welche Maßnahmen erforderlich sind und wie sich Totmannschalter sinnvoll in ein bestehendes Sicherheitskonzept einfügen. 

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